Lieferbedingungen
- Alle Arbeiten werden grundsätzlich sorgfältig ausgeführt.
- Sollten aus terminlichen oder anderen Gründen keine Preiskalkulationen im Vorwege möglich sein, so gilt als vereinbart, dass die Agentur auch in diesem Fall um günstige Konditionen für den Kunden bemüht ist. Im Falle einer Auftragsbestätigung ist diese verbindlich.
- Roughs und Layouts sowie Korrekturen müssen, auch wenn der Auftrag durch Veranlassung des Bestellers nicht weitergeführt wird, berechnet werden. Das Honorar für Layouts schließt die Anfertigung von maximal 2 Entwürfen ein. Werden auf Veranlassung des Auftraggebers mehr Layouts angefertigt, so entstehen jeweils wieder die gleichen Kosten wie sie für die ersten Layouts vereinbart wurden. Der Auftraggeber erhält nach Abschluss jedes Produktionsabschnittes (z.B. Layout, Reinzeichnung, Illustration) ein Proof zur Begutachtung und Freigabe. Mit Vorlage des Proofs gilt dieser Produktionsabschnitt als abgeschlossen und kann mit einer Zwischenrechnung abgerechnet werden.
- Grafische, textliche und fotografische Gestaltung und werbliche Ausarbeitung sind urheberrechtlich geschützt. Das Copyright verbleibt in den Händen der Werbeagentur Wittke-Werbung. Die Nutzungsrechte werden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, für die einmalige Nutzung zum vereinbarten Verwendungszweck übertragen. Für jede weitere Nutzung muss über erneute Übertragung der Nutzungsrechte verhandelt werden.
- Autorenkorrekturen, also Abweichungen und Ergänzungen zum Manuskript oder einem freigegebenen Proof, werden zusätzlich berechnet, ohne dass hierfür ein neues Angebot oder eine neue Bestätigung erfolgt. Das gleiche gilt für in der Auftragsbestätigung nicht aufgeführte Nebenarbeiten, die vom Auftraggeber nachträglich verlangt werden und für verlangte Unterbrechung von Maschinenarbeit.
- Das Recht zur Veröffentlichung der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Fotos, Zeichnungen, Namen und Angaben setzen wir voraus.
- Für vom Besteller übersehene Fehler nach Vorlage der Korrektur bzw. Reinzeichnung können wir keine Haftung übernehmen.
- Geringfügige Abweichungen zwischen Druck und Proof sowie der Papierbeschaffenheit sind jedoch als unvermeidlich anzusehen.
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als branchenüblich und sind als zulässig anzusehen und anrechnungsfähig.
- Reklamationen sind nur innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung möglich und bedürfen der Schriftform.
- Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es bleibt uns das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorbehalten.
- Die Lieferung erfolgt unversichert auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Reinbek. Liefertermine sind bindend, jedoch entbinden Fälle höherer Gewalt, Streik und Betriebsstörungen oder Lieferverzögerungen von Lieferanten, sowie unvorhergesehene Umdisponierungen des Auftraggebers gegebenenfalls von der Einhaltung des Termins.
- Der Lieferverzug entbindet nicht von der Abnahmeverpflichtung. Ersatz entgangenen Gewinns kann in keinem Fall verlangt werden.
- Alle verkaufte und berechnete Ware lagert auf Gefahr des Bestellers.
- Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
- Die Zahlung soll, falls nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb 14 Tage netto erfolgen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem gültigen Diskontsatz der Deutschen Bank sowie die Überziehungszinsen berechnet.
- Eine Differenz zwischen Angebot und Rechnungsbetrag lässt sich nicht immer vermeiden und ist bis 10 % zulässig.
- Die Abwicklung von Media-Aufträgen erfolgt zu den Originalbedingungen des betreffenden Verlages bzw. der durchführenden Unternehmen, die auf Wunsch eingesehen werden können.
- Die angebotenen Preise für Media-Aufträge sind bis zu einer endgültigen Abrechnung unverbindlich. Berechnet wird nach den jeweils gültigen Verlagstarifen.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Reinbek.
